Bürgerfraktion

Gemeinderatssitzung vom 02.04.2001

TOP "Bebauungsplan Sportfachmarkt Decathlon"

Zum TOP "Bebauungsplan Sportfachmarkt Decathlon" beantrage ich die Vertagung der Beschlußfassung.

Begründung:

  1. Die Vorlage 01.071 ist unvollständig. Die Stellungnahmen des Landesnaturschutzverbandes vom 16.02.2000 "Bebauungsplan In der Hüfenau" und vom 25.02.2000 "Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Rheinebene", fehlen.
  2. Der Bebauungsplan läßt sich nicht aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickeln. Auch der Regionalplan stimmt nicht mit dem Entwurf des Bebauungsplanes "Sportfachmarkt Decathlon" überein.

Der Landesnaturschutzverband hat seine Ablehnung des Bebauungsplanes mit Schreiben vom 16.02.2000 wie folgt begründet:

"Der parallel zur Fortschreibung des FNP erarbeitete Landschaftsplan der Stadt Baden-Baden stuft diesen Bereich als für die Bebauung ungeeignet ein, da die betroffenen Flächen von hoher ökologischer Bedeutung sind. Angesichts erheblicher Flächenreserven.... ist nicht nachvollziehbar, daß ausgerechnet 'in der Hüfenau' das hochsensible Gelände bebaut werden soll."

Mit Schreiben vom 25.02.2000 hat der LNV seine Ablehnung der Änderung des Flächennutzungsplanes ebenfalls mit den Festlegungen des Landschaftsplanes begründet.

Die Unstimmigkeit der Planung Decathlon ergibt sich aus dem Entwurf der Planungsgesellschaft Dr. Heinrich. Unter Ziffer 4.1. Flächennutzungsplan (Seite 5) wird erklärt:

"Die vorgesehenen Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans lassen sich aus dem geltenden Flächennutzungsplan nicht entwickeln". Außerdem wird dargestellt, daß der betroffene Bereich "Teil einer ca. 6 ha umfassenden Gewerbebaufläche Flugstraße" ist. Dazu heißt es in der Stellungnahme des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg:

"Schließlich stuft der Landschaftsplan eine Fläche als ungeeignet ein:
Flugstraße 5,6 ha".

Trotz dieser fachlich fundierten Ablehnung im Landschaftsplan hält die Verwaltung daran fest, das einzige als ungeeignet bezeichnete Gebiet zur Bebauung freizugeben. Wer kann das verantworten? Niemand.

Decathlon steht aber nicht nur im Widerspruch zum gültigen FNP, sondern auch zum Regionalplan. Unter Ziffer 4.2. Seite 5 ist zu lesen:" Die Darstellung der Fläche im ... Regionalplan ... steht irrtümlicherweise im Widerspruch zu den Darstellung im genehmigten FNP von 1988 ... Der Regionalplan ist an dieser Stelle somit fehlerhaft." Kurioser geht es nicht.

Eine derart fehlerhafte Vorlage ist nicht abstimmungsfähig! Deshalb habe ich Vertagung beantragt.

Die weiteren Gründe für die Vertagung oder sogar die Ablehnung ergeben sich aus der Vorlage. Der Eingriff wird in Ziffer 8.2 wie folgt dargestellt:

Verlust eines etwa 1,83 ha großen Teils der Kinzig-Murg-Rinne mit den typischen Standortbedingungen und Biotopelementen als Lebensgrundlage einer an feuchte und nasse Lebensräume angepaßten Tier-und Pflanzenwelt.

Verlust von Freiflächen innerhalb der schmalen Grünzäsur zwischen Oos und Sandweier, dadurch Beeinträchtigung der Biotop-Verbund-Funktion innerhalb der Kinzig-Murg-Rinne. Verlust von Flächen mit großer Bedeutung für das Wasserpotential aufgrund des oberflächennah anstehenden Grundwassers und des hohen Retentionsvermögens.

Verlust von Niederungsböden mit ihren Funktionen vor allem als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, als Filter und Puffer von Schadstoffen zum Schutz des Grundwassers, als Träger des biotischen Ertragspotentials und als Standort für die natürliche Vegetation.

Verlust von Freiflächen innerhalb der schmalen Siedlungszäsur zwischen Oos und Sandweier und dadurch großer Bedeutung für das Klima. Durch das Vorhaben sind erhebliche und nachhaltige Eingriffe in den Naturhaushalt nicht zu vermeiden. Trotz der Durchführung von Minimierungsmaßnahmen verbleiben erhebliche Eingriffe in die Landschaftspotentiale Boden sowie Arten und Biotope.

Ich wiederhole:

Der Landschaftsplan stuft dieses Gebiet als ungeeignet zur Bebauung ein.

Die Verwirklichung des Bebauungsplanes würde zu einer nicht zu verantwortenden Schädigung der natürlichen Lebensgrundlagen führen.

So dürfen wir nicht handeln. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Naturschutz) ist höchste Pflicht, vor allem im Hinblick auf kommende Generationen, denen wir keine durch Profitinteressen verunstaltete Erde hinterlassen dürfen.


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© Hubert Gassenschmidt 2001