Bürgerfraktion GBB/BfBB


Haushalt 1997 der Stadt Baden-Baden

Der Haushaltsentwurf und die mittelfristige Finanzplanung schweben in einem Wolkenkuckucksheim der Wünsche und Hoffnungen.

Dies zeigt sich deutlich in dem Bild, das der OB am Beginn seiner Haushaltsrede gezeichnet hat. Danach gehen wir mit dem Programm -Internationale Festspielstadt- einer glänzenden Zukunft entgegen.

Mit der harten Wirklichkeit, die von steigender Arbeitslosigkeit, sinkenden Einnahmen, Haushaltslücken des Bundes, der Länder und der Gemeinden gekennzeichnet ist, hat dieses Wunschbild nichts gemeinsam. Das Schlimmste ist die Hilflosigkeit der politischen Führung auf allen staatlichen Ebenen.

Die Lage der öffentlichen Finanzen ist katastrophal. Die Hiobsbotschaften nehmen kein Ende. Zwar beklagt auch die Verwaltung, daß infolge der fehlenden gesetzlichen Vorgaben - Jahressteuergesetz 1997 und Haushaltsstrukturgesetz Baden-Württemberg - nicht gesagt werden kann, welche Wirkungen sich auf die Finanzen der Stadt daraus ergeben werden. Dennoch geht sie von Grundannahmen aus, die diese fehlenden Richtlinien ebenso unberücksichtigt lassen wie die neuesten Steuerschätzungen und Wirtschaftsprognosen.

Obwohl längst feststeht, daß die Zeit des ständigen Wachstums zu Ende gegangen ist und unsere Volkswirtschaft sich in einem Schrumpfungsprozeß befindet, glaubt Herr Wendt in seinem unverbesserlichen Optimismus an jährliche Steigerungen

Diese Steigerungen liegen bei den Einnahmen nicht an der obersten Grenze, sondern darüber. Bei den Steuern sind Abnahmen wahrscheinlicher als Zunahmen.

Ein Beispiel für die Fehleinschätzung ist die Annahme, die Leistungen der Sozialhilfe würden nur um 3% zunehmen. In den letzten beiden Jahren ist die Sozialhilfe jeweils um 10 % gestiegen. Somit wird es, wie von der Verwaltung selbst zugegeben, "fast unmöglich, eine noch vertretbare Finanzplanung zu erstellen "(V 36, 2. Absatz). Das gilt natürlich nicht nur für die mittelfristige Finanzplanung, sondern ebenso für den Haushalt 1997.

Angesichts dieser Lage ist es sinnlos, über einige Einzelpositionen zu beraten und an einer Stelle zu kürzen und an einer anderen zu erhöhen. Diese Methode war schon in der Vergangenheit fehl am Platz. Wenn die Grundannahmen nicht stimmen, so daß anzunehmen ist, daß die Einnahmen niedriger und die Ausgaben höher sein werden, müssen wir nach Kürzungsmöglichkeiten bei den Ausgaben suchen.

Es ist damit zu rechnen, daß die Steuern und allgemeine Zuweisungen höchstens 110 Mio. DM betragen werden. Daher ist es nicht zu verantworten, den Schuldenstand um den Fehlbetrag zu erhöhen.

Nach dem Entwurf, soll die Netto-Neuverschuldung 29 Mio. DM betragen, nahezu 10 % des Haushalts. Stuttgart will bei einem Haushalt von 3900 Mio. die Netto-Neuverschuldung auf 41 Mio. begrenzen, also wenig mehr als 1%. Das ist gerade noch vertretbar, mehr ist bei der maroden Finanzlage nicht zu verantworten.

Angesichts dieser Zahlen kann man es nur als Täuschung der Bürgerschaft bezeichnen, wenn der OB von einer konsequenten Sparpolitik gesprochen hat. Die Stadt verfügt nicht über eine volle Kasse, nicht einmal über eine leere, sondern sie muß einen riesigen Schuldenberg verkraften, den wir nicht zu Lasten unserer Kinder und Enkel erhöhen dürfen. Es bleibt uns keine andere Wahl, als die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erheblich zu kürzen, um die gesetzlich vorgeschriebene Investitionsrate zu erwirtschaften und die Netto-Neuverschuldung zumindest stark zu verringern.

Nach dem Entwurf 1997 sind im Verwaltungshaushalt folgende Ausgaben vorgesehen: (Gesamtplan ab Seite 2)

Allgemeine Verwaltung                              20,163 Mio. DM
Öffentl. Sicherheit u. Ordnung                      9,565    "
Schulen                                            11,013    "
Wissenschaftl. Forschung, Kultur                   23,179    "
Soziale Sicherung                                  43,683    "
Gesundheit, Sport, Erholung                        11,512    "
Bau- u. Wohnungswesen, Verkehr                     22,391    "
Öffentl. Einrichtungen, Wirtsch.Förderung          48,262    "
Wirtsch. Unternehmungen, Grund-u. Sondervermögen   24,611    "

insgesamt also                                    214,379 Mio. DM

Wenn wir hiervon 10 Mio. DM kürzen - aus unserer Sicht ist das der Mindestbetrag - entspricht das den Mindereinnahmen, mit denen wir bei Steuern und Zuweisungen mit großer Wahrscheinlichkeit rechnen müssen. Käme es anders, hätten wir die volle Investitionsrate erwirtschaftet und die Netto-Neuverschuldung wenigstens verringert.

In den Nebenhaushalten sind ferner folgende Verbindlichkeiten ausgewiesen:

Stadtwerke         (Bilanz 31.12.95)    102.874.769,62 DM
G S E              (Bilanz 31.12.95)     80.003.696,74 DM
Parkgaragen        (Bilanz 31.12.95)     10.714.771,87 DM
Stadtklinik        (Bilanz 31.12.95)      8.939.825,74 DM	
Bezirksspitalfonds (Bilanz 01.01.97)      5.374.800,00 DM

Gesamt                                  207.907.863,97 DM

Da es im Jahr 1996 keine großen Veränderungen gegeben haben dürfte, betrug die Gesamtverschuldung der Stadt Anfang 1997 über 300 Millionen Mark (100,4 Mio. der Stadtkasse + 207,9 Mio. der städtischen Betriebe). Die Pro-Kopf-Verschuldung erreicht also fast 6000 Mark. Auch jedem Neugeborenen wird diese Schuldenlast in die Wiege gelegt. Selbstverständlich stehen diesen Schulden Vermögenswerte gegenüber, aber ein sehr großer Teil dieses Vermögens ist unverkäuflich. Zudem verursachen diese Immobilien ständig Kosten, von den Abschreibungen ganz abgesehen.

Das Bild wird deutlicher, wenn man die Entwicklung eines größeren Zeitraums untersucht. Die Schulden der Stadtkasse betrugen 1972 10,469 Mio. Mark, während sie bis Ende 1997 auf etwa 115 Mio. Mark steigen werden. Die Schulden wuchsen also um über 1000 Prozent. Wir halten das für eine katastrophale Entwicklung, zumal es auf Landes- und Bundesebene nicht besser ist.

Wer in der Wirtschaft eine derartige Bilanz vorlegt, muß selbstverständlich seinen Hut nehmen. Weshalb gilt dieser Grundsatz nicht auch für die politisch Verantwortlichen?


Deshalb beantragt die BÜRGERFRAKTION

die Verwaltung zu beauftragen, uns Kürzungsvorschläge zu machen und über diese in einer Sondersitzung des Gemeinderates zu beraten und zu beschließen. Damit wäre dann auch bewiesen, daß die Ansicht des Kämmerers, die er schon im letzten Jahr geäußert hat, es gäbe keinen Spielraum für politisches Handeln des Gemeinderates (Seite 53 seiner Rede zum Haushalt 1996), nicht zutrifft.

Es wird niemand verwundern, wenn wir bei dieser Gelegenheit vorschlagen, auch die Vergütungen an die Gemeinderäte und die Fraktionen zu kürzen. Die Bürgerfraktion wäre auch mit der völligen Streichung einverstanden, wenn sich hierfür eine Mehrheit finden sollte. Deshalb verwahren wir uns auch gegen die polemische Frage des OB, wer zu verzichten bereit ist, bis auf den, der nicht betroffen ist. Wir sagen dagegen, wenn wir kürzen müssen weil es die Lage erfordert, dürfen wir uns selbst nicht ausnehmen.

Zur Begründung des Antrages habe wir uns die Mühe gemacht, die Zahlungen der Stadt für Zins und Tilgung von 1981 bis 1995 zu ermitteln. Im Schnitt waren dies 15 Mio. DM jährlich, insgesamt 224,702 Mio. DM. Dazu kommen die Zins-und Tilgungsleistungen in den Nebenhaushalten.

Im Erfolgsplan der Stadtwerke sind für drei Jahre ( 95 - 97 ) 9,435 Mio. DM Zinsen ausgewiesen. Für Tilgung haben die Stadtwerke 1997 2,14 Mio. DM aufzuwenden, also rund 5 Mio. für den Schuldendienst 1997 ( 2,88 + 2,14 Mio. DM).

Der Schuldendienst der Stadtkasse und der Stadtwerke zusammen ergibt also jährlich etwa 20 Mio. DM.

Ab 1998 kommen dann - auch das ist eine verschleierte Zinszahlung - 4 Mio. DM Miete für das Festspielhaus dazu.

Auf diesem Weg dürfen wir nicht weitergehen, da dies der Weg in die Finanzkatastrophe der Stadt wäre.


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© Hubert Gassenschmidt 1997