Bürgerfraktion GBB/BfBB |
Montag, 08. Januar 2001
Hubert Gassenschmidt, einziger Stadtrat der Bürgerfraktion im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren !
Denk ich an Baden-Baden in der Nacht, bin ich mit Sorgen aufgewacht.
Diese Sorgen ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2001 und der mittelfristigen Finanzplanung. Den Feststellungen der Oberbürgermeisterin und des Kämmerers über die entscheidenden Gründe für die "äußerst kritische Haushaltslage" kann ich nicht zustimmen.
Mit den Folgen der Naturkatastrophen Hochwasser und Lothar hätten wir fertig werden können, wenn wir in den vergangenen 20 Jahren die Meisterschaft der Beschränkung auf das NOT-wendige und Machbare geübt hätten.
Herr Wendt war kein Meister des Maßhaltens.
Die Gemeinderatsmehrheit hat es versäumt, ihm die Grenzen des Möglichen zu zeigen.
Das fing mit dem Kongreßhaus an, das viel zu aufwendig ausgebaut worden ist - Kosten rund 65 Millionen plus etwa 25 Millionen Zinsen, - setzte sich fort mit der Beendigung der segensreichen Zusammenarbeit von Land und Stadt in der Bäder- und Kurverwaltung und endete mit dem Größenwahn des Festspielhauses.
Für das Kongreßhaus müssen wir 2001 fast eine Million, für das Festspielhaus über 4 Millionen Mark aufwenden, zusammen 4,941 Millionen. Dieser Betrag hätte eine ansehnliche Investitionsrate ermöglicht.
Noch schlimmer sind die Folgen der BKV-Auflösung. Von 1994 bis 1999 flossen als Landeszuschüsse aus der Spielbankabgabe auf die Haushaltsstelle Kurbetrieb 90,5 Mio. Mark. Für den gleichen Zeitraum musste die Stadt 68,1 Mio. Mark dazulegen. Der Landesanteil betrug 57,1 Prozent, der der Stadt 42,9 Prozent. Vor der BKV-Kündigung betrug der städtische Anteil 3,5 Mio. Mark als Zuschuß für Theater und Orchester, also einen Bruchteil dessen, was seither zu bezahlen ist.
Es ist aufschlußreich, die Reden im Gemeinderat nachzulesen, als es am 6.3.1995 um die "Neuordnung der Bäder und Kurverwaltung" ging. Dieser Titel war eine Täuschung. In Wahrheit wurde die Anstalt des öffentlichen Rechtes aufgelöst, obwohl die Stadt dies hätte verhindern können, da im Gründungsvertrag eine einseitige Kündigung nicht vorgesehen war.
Die Bürgerfraktion hat vor diesem Schritt von Anfang an entschieden gewarnt.
Ich bin stolz darauf, daß die Fraktion als Einzige geschlossen mit NEIN gestimmt hat. Bei fünf Gegenstimmen und sechs Enthaltungen hat die große Mehrheit der CDU, SPD, FWG und FDP zugestimmt. Diese Parteien tragen die Verantwortung für die katastrophale finanzielle Lage der Stadt. Während einst 65 Prozent der Spielbankabgabe über die BKV für den Kurbetrieb zur Verfügung standen, muß sich Baden-Baden mit einem Restbetrag zufrieden geben. Von 1994 bis 1999 führte die Spielbank 386,7 Mio. Mark an das Land ab. Der Rückfluß nach Baden-Baden betrug 90,5 Mio. Mark, also nur noch 23,4 Prozent. Wir hätten Hochwasser und Lothar mit den restlichen 41,6 Prozent - 160,87 Mio. Mark längst verkraftet.
Bau und Betrieb des Festspielhauses hatten für unsere Stadt schlimme Folgen. Die Befürworter CDU, FWG und FDP behaupten, das Risiko ginge ausschließlich zu Lasten der Betreiber (DEKRA), Baden-Baden habe nur einen Teil der Miete zu bezahlen. Diese Illusion löste sich - wie von der Bürgerfraktion vorhergesagt - schon nach wenigen Monaten in "Wohlgefallen" auf.
Um den drohenden Konkurs zu vermeiden, übernahm die Stadt die Verluste. Seither nahmen die Hiobsnachrichten kein Ende.
Die Stadtkasse leistete insgesamt rund 18 Millionen Mark. Bis zum Jahr 2020 kommen dazu die Miete, die Gebäudeversicherung, Unterhaltskosten und die Ankaufsverpflichtung, insgesamt nahezu 160 Millionen Mark. Dazu die bis 2020 entstehenden Fehlbeträge und der Gegenwert für die mietfreie Überlassung des Bahnhofgebäudes und des Grundstückes.
Wie unter diesen Bedingungen ein weiteres Wachsen der Verschuldung verhindert werden oder gar die Schuldenlast verringert werden soll, bleibt das Geheimnis derjenigen, die uns in diese Lage gebracht haben. Die äußerst kritische Lage zwingt uns, alle Ausgaben unter die Lupe zu nehmen, auch die Vergütungen an Stadträte und Fraktionen.
Wenn wir von der Bürgerschaft Verständnis für Kürzungen und Steuererhöhungen erwarten, müssen wir mit gutem Beispiel vorangehen.
Ich beantrage die Streichung der Fraktionskosten-Zuschüsse und die Kürzung der Vergütungen an Gemeinderäte um mindestens 25 Prozent.
Außerdem rüge ich die Mißachtung der Vorschriften der Gemeindeordnung.
Gemäß § 77 ist "die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.
§ 78 schreibt vor, die Einnahmen aus Steuern zu beschaffen und dabei auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Außerdem darf die Gemeinde Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist. Die Vorschrift des § 81, wonach die Haushaltssatzung der Rechtsaufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres, also am 1. Dezember, vorliegen soll, gilt für Baden-Baden "grundsätzlich" nicht.
Ich beantrage hiermit im Sinne meiner Ausführungen Ausgaben-Kürzungen zu beschließen, sofern die Mehrheit dazu nicht bereit ist, werde ich den Haushalt ablehnen.
Hinweis:
Der Antrag, die Fraktionskostenzuschüsse ganz zu streichen und die Vergütung an die Gemeinderäte um mindestens 25% zu kürzen, wurde mit folgendem Abstimmungsergebnis abgelehnt:
| JA | 1 | Bürgerfraktion |
| Enthaltung | 2 | Junge Liste ein mutiger CDU-Stadtrat |
| NEIN | der Rest |
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