Bürgerfraktion

GBB
BfBB

Strompreise in Baden-Baden

Stellungnahme vom 11. August 1999

Sehr geehrte Frau Dr. Lang,

wir nehmen Bezug auf unsere Schreiben an Sie ab dem 09.02.1999 zu den Strompreisen der Stadtwerke.

Mit Wirkung vom 01. August sind die Preise viel zu spät an die Marktlage angepaßt worden. Unsere Nachbarstadt Gaggenau hat schon am 01.01.1999 den Haushaltstarif auf netto 19,9 Pfg/KWh und den Gewerbetarif auf 29,9 Pfg/KWh netto ermäßigt. Unsere Stadtwerke haben am 01.04.1999 die Preise um 2 Pfg. Ökosteuer erhöht und erst am 01.07.1999 eine Preisermäßigung auf 24 Pfg./KWh für Haushalte und auf 29 Pfg/KWh für das Gewerbe eingeräumt. Zu spät und zu wenig! Bis zum 01. Juli war der Strom in Gaggenau für das Gewerbe um 27,85% und für die Haushalte um 12,8% billiger als in Baden-Baden, siehe unser Schreiben vom 27.06.99.

Am 01.08.1999 haben die Stadtwerke den Haushalts- und den Gewerbepreis auf netto 21,9 Pfg/KWh ermäßigt. Gaggenau ist damit immer noch für beide Kundenkreise 1 Pfg/KWh preiswerter. Außerdem genießen die Gaggenauer Bürger die niedrigeren Preise seit dem 01. Juli. In diesem Monat betrug der Preisunterschied zwischen Gaggenau und Baden-Baden 2,1 Pfg/KWh für Haushalte und 8,1 Pfg/KWh für Gewerbebetriebe.

Für uns ergibt sich daraus die Feststellung:

die Stadtwerke Gaggenau bemühen sich, ihren Bürgern möglichst niedrige Preise einzuräumen;
die Stadtwerke Baden-Baden versuchen, solange wie möglich, den Bürgern hohe Preise abzunehmen

Um ein Mißverständnis zu vermeiden, betonen wir, daß die Stadtwerke nicht nur das Recht sondern die Pflicht haben, angemessene Gewinne zu erzielen. Wenn aber die Stadtwerke seit Frühjahr 1998 infolge der Preisentwicklung niedrigere Einkaufspreise in Millionenhöhe verzeichnen, ist es nicht mehr als recht und billig, an diesem Vorteil auch die Bürgerschaft zu beteiligen. Dies ist 15 Monate lang nicht geschehen.

Wir halten es auch nicht für richtig, mit dem Stromlieferanten EnBW einen Vertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren abzuschließen, der uns hindert, von einem günstigeren Angebot Gebrauch zu machen. Ebenso ist die Geheimhaltung der Einkaufspreise schlechter Stil und außerdem ein Verstoß gegen die gesetzliche Vorschrift des § 34 der Gemeindeordnung. Vertrauen ist die Grundlage aller Dinge, auch des Verhältnisses zwischen Verwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Hubert Gassenschmidt

Mehrfertigungen dieses Schreibens erhalten die örtlichen Zeitungen.


[ Übersicht ]